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ABFALL- UND CHEMIKALIENAUFBEREITUNG/-ENTSORGUNG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt das Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Es gilt, Deponien zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden bzw. in geschlossene Stoffkreisläufe zurück zu führen.

Wir übernehmen alle Schritte von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem
Recycling, sonstiger Verwertung – insbesondere energetischer Verwertung bis zur Entsorgung von Industrieabfällen.

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ...

... ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. In industriellen Prozessen entstehen Reststoffe und Abfälle, die in der Entsorgung spezielles Know-how erfordern. Recyclingkompetenz und branchenindividuelle Entsorgungskonzepte stellen eine maximale Verwertungsquote sicher.

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